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   BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79   

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BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79 (https://dejure.org/1982,385)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1982 - 4 AZR 158/79 (https://dejure.org/1982,385)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 (https://dejure.org/1982,385)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 106
  • NJW 1982, 2839
  • JR 1983, 220
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Wirksamkeit der Willenserklärung, mit der die Kündigung ausgesprochen wurde, in Rede steht, wenn sich eine kündigungsrechtliche Vorschrift gegen die Abgabe der Willenserklärung richtet oder vor Abgabe der Kündigungserklärung bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. zum letzteren BAG 27, 331 = AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Die Vorschrift erfasst Änderungskündigungen iSv. § 2 KSchG deshalb unzweifelhaft dann, wenn sie mangels Annahme des Änderungsangebots die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben (so zur alten Rechtslage BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -; so für das geltende Recht weiterhin APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 26a; ErfK/Kiel 14. Aufl. § 17 KSchG Rn. 13; KR/Weigand 10. Aufl. § 17 KSchG Rn. 41) .

    b) Ob eine Änderungskündigung auch dann als "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen ist, wenn sich der Arbeitnehmer mit der Änderung seiner Arbeitsbedingungen - und sei es unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG - einverstanden erklärt, hat das Bundesarbeitsgericht zum geltenden Recht noch nicht entschieden (offengelassen in BAG 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - Rn. 13, BAGE 121, 347; zur alten Rechtslage dagegen ablehnend BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -) .

    Spätestens seit dieser Zeit besteht für die Gewährung von Vertrauensschutz in den Fortbestand der früheren Rechtsprechung, derzufolge Änderungskündigungen auch bei einer unter Vorbehalt erklärten Annahme des Änderungsangebots nicht als Entlassungen iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen waren (BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -) , keine Grundlage mehr.

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

    a) Ausdrücklich entschieden ist dies für den Fall, daß der Arbeitgeber mit seiner Änderungskündigung eine Senkung des Lohns des tarifgebundenen Arbeitnehmers unter den Mindestlohn des entsprechenden Lohntarifvertrags anstrebt (BAGE 38, 106 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73 - AP Nr. 42 zu § 616 BGB).

    Es ist darüber hinaus zu prüfen, ob die kündigende Vertragspartei mit ihrer Kündigung ein rechtlich zulässiges Ziel erstrebt, ob also im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung eine Änderung des Arbeitsvertrages, wie sie mit der Änderungskündigung erstrebt wird, tariflich zulässig ist oder gegen tarifliche Inhaltsnormen, zum Beispiel gegen bestehende Mindestlohnvorschriften verstößt (BAGE 38, 106 = AP, aaO; vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1973, aaO; wohl zustimmend, ohne allerdings tarifliche Inhaltsnormen ausdrücklich zu erwähnen: KR-Rost, 5. Aufl., § 2 KSchG Rz 179 a und KR-Friedrich, § 13 KSchG Rz 261 a).

    Dem gegenüber kann die zwingende Wirkung des Tarifvertrags nur durch eine Nichtigkeit der tarifwidrigen Änderungskündigung durchgesetzt werden (ebenso im Ergebnis BAGE 38, 106 = AP, aaO).

    e) Der Verstoß einer Änderungskündigung gegen tarifliche Inhaltsnormen stellt einen sonstigen Unwirksamkeitsgrund im Sinne von § 13 Abs. 3 KSchG dar und führt nicht lediglich, wie das Landesarbeitsgericht meint, zur Sozialwidrigkeit der Kündigung nach §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG (vgl. BAGE 38, 106 = AP, aaO; KR-Friedrich, 5. Aufl., § 13 KSchG Rz 261 a; KR-Rost, aaO § 2 KSchG Rz 179 a, beide unter ausdrücklichem Hinweis auf BAGE 38, 106 = AP, aaO).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Der Massenentlassungsschutz des § 17 KSchG gilt nach der bisherigen Rechtsprechung nicht für Änderungskündigungen, die von den Arbeitnehmern unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung angenommen worden sind (Senat 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP KSchG § 15 Nr. 9; BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; KR-Weigand 8. Aufl. § 17 KSchG Rn. 41 f.).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Tarifliche Kündigungsbeschränkungen sind auf Kündigungen, die vor Beginn des zeitlichen Geltungsbereichs des einschlägigen Tarifvertrages ausgesprochen worden sind, jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn sich aus dem Tarifvertrag nicht eindeutig der Wille der Tarifpartner ergibt, die neue Regelung auch auf Tatbestände zu erstrecken, die in der Vergangenheit liegen (Bestätigung des Urteils des Senates vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 429/76 - DB 1978, 701 und im Anschluß an BAGE 38, 107, 111 [BAG 10.03.1982 - 4 AZR 158/79] = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diesen Grundsatz im Urteil vom 10. März 1982 (- 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 107, 111 [BAG 10.03.1982 - 4 AZR 158/79] = AP, aaO) ausdrücklich zutreffend auch auf die Frage des Eingreifens tariflicher Kündigungsbeschränkungen erstreckt (ebenso bereits der Senat im Urteil vom 1. Dezember 1977, aaO und KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 261 a).

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Unterbleibt die Anzeige des Arbeitgebers, so ist die einzelne Kündigung unwirksam, wenn sich der Arbeitnehmer auf diesen Verstoß beruft (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1973, BAGE 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969; BAG Urteil vom 10. März 1982, BAGE 38, 106 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Senatsurteil vom 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP Nr. 5 zu § 17 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung

    Das gilt auch für Änderungskündigungen, bei denen der Betriebsrat auch über das Änderungsangebot zu unterrichten ist (BAG Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dem Betriebsrat, der auch vor jeder Änderungskündigung zu hören ist (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG), vor Ausspruch der Änderungskündigung das dem Arbeitnehmer unterbreitete Änderungsangebot mitzuteilen (Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56).

    Nur wenn er bei einer Änderungskündigung auch die angebotenen neuen Arbeitsbedingungen kennt, kann er die Tragweite der Kündigung für den betreffenden Arbeitnehmer beurteilen und insbesondere prüfen, ob er gegebenenfalls der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 bis 5 BetrVG widersprechen soll (so der Vierte Senat im Urteil vom 10. März 1982, aaO).

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Bei einer Änderungskündigung muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitteilen (BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B II der Gründe; vgl. von Hoyningen-Huene, SAE 1983, 108, 110; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 115; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 65; Meisel, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969, zu 1 b).
  • BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89

    Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und

    Beabsichtigt der Arbeitgeber eine Änderungskündigung auszusprechen, so hat er dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen (Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Senatsurteile vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56, 57; vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2048/03

    Gleichstellungsabrede

    Bei dem VergüTV Nr. 35 handelt es sich um einen den BAT ergänzenden Tarifvertrag (vgl. dazu § 26 Abs. 3 BAT sowie BAG v. 10.03.1982 NJW 1982, 2839 zum einen und zum anderen die Überschrift des Tarifvertrages vom 31.01.2003: "Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT...").
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97

    Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

  • BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats -

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2043/03

    Vertragsauslegung bei Vertrag zu Gunsten Dritter

  • BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

  • LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99

    Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers -

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.1999 - 18 Sa 2/98

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung -

  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00

    Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug

  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89

    Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich;

  • LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09

    Betriebsbedingte Kündigung, variable Vergütung

  • LAG Hamm, 04.10.1990 - 17 Sa 316/90

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Beförderung

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2012 - 7 Sa 165/12

    Ausweitung der Nachtschichtarbeit auf weitere Arbeitnehmer; Ausnahme der unter

  • LAG Hamm, 17.04.1996 - 18 Sa 1561/95

    Betriebsrat: Anhörung bei Kündigung, auch wenn die Kündigungsanregung vom

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 28/04

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

  • LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01

    Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im

  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame

  • LAG Hamm, 24.11.1997 - 17 Sa 404/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige ordentliche

  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 624/93

    Kündigung wegen Auflösung einer DDR-Einrichtung - Rechtsschutzbedürfnis bei

  • ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09

    Massenentlassungsanzeige; Massen-Änderungskündigung

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